D-Ticket von bahn.de: QR-Code, ausdruckbar? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 09.04.2023, 19:40 (vor 377 Tagen) @ jorges

Was würdest du machen, wenn du Kontrolleur bist und die Anweisung von deinem Chef hast, dass du das Deutschlandticket von der Bahn und dem Verbund, in dem du kontrollierst, NUR elektronisch akzeptieren darfst?

Ich als Kontrolleur würde ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausschreiben. Damit kann dann der Fahrgast den Rechtsweg bestreiten, dem VU entsteht Arbeitsaufwand, das VU verliert den Rechtsstreit und muss die Kosten tragen, dass VU zieht eine Lehre daraus und gibt mit als Kontrolleur eine rechtlich korrekte (und zudem fahrgastfreundliche) Regelung.

Es gilt das was in den Tarifbestimmungen steht, und wenn da nur Karte oder im Handy steht, dann ist das so, auch wenn es einige nicht war haben wollen.
Selber was ausdrucken, kann nie gültig sein.
Man sollte sich einfach an die Regeln halten.

Es gibt ja sogar die Fälle, wo das Einschweißen einer Original Monatskarte, zu deren Ungültigkeit führt.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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