? betreffend Rückgabefrist: IsarCard Abo (Chipkarte der MVG) (Allgemeines Forum)

chriL999, Samstag, 15.04.2023, 17:25 (vor 984 Tagen) @ Tobs

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier schon jemand weiterhelfen, so dass sich der Sachverhalt vielleicht noch vor Ende des Wochenendes klären lässt.

Eine Freundin von mir hat ihr IsarCard Abo (Chipkarte der MVG) zum 30.04.2023 gekündigt und wechselt, im Rahmen des Deutschlanstickets, zum 01.05.2023 zu den KVB. Nun will es der Zufall, dass sie München bereits am 28.04.2023, mit einem der ersten ICE des Tages verlässt (und erst am 01.05.2023 zurückkehrt). Für diese Fahrt braucht sie das Ticket noch und der Kundencenter wäre dann auch noch geschlossen.

Mir hat sie gesagt, dass die Kündigung, im Falle einer Rückgabe der Chipkarte am 02.05.2023 unwirksam sei und sie so mindestens für den Mai noch den vollen Betrag des (alten) Tarifs zahlen müsste. Die KVB lassen ihren Kunden, so meine Recherchen, bis zum 10. des Folgemonats Zeit, um die Karte einzureichen. Bezüglich der MVG konnte ich keine offiziellen Informationen ausfindig machen und müsste der Sache am Montag nachgehen. Aber vielleicht weiß jemand hier mehr und kann mir - idealerweise - auch eine Quellangabe machen? Vielen Dank vorab.

Als weitere Idee kam mir übrigens der Gedanke, dass Abo von Chipkarte auf Handyticket umzustellen, jedoch ist ungewiss, ob das für den verbleibenden Monat noch möglich wäre und ob dies womöglich die Kündigung unwirksam machen würde, da es als neue Buchung des Abos gewertet werden könnte.

Bei einer Kündigung muss die MVV-Chipkarte nicht zurückgegeben werden. Die Nummer der Karte wird nur in einer Sperrliste eingetragen. Das steht auch so in einer Kündigungsbestätigung drin, die sie scheinbar nicht erhalten oder durchgelesen hat.


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