OT: Verkehrsstationen ohne Betriebsbedarf (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 09.09.2015, 17:08 (vor 3808 Tagen) @ gnampf

Warum sollte dies der Fall sein? Wenn das EVU die Infrastruktur nicht nutzen kann, da der Bahnhofsbetreiber die Nutzung der Verkehrsstation, die aus Sicht des Bahnhofsbetreibers ohne Betriebsbedarf (<5 Zughalte je Tag und Richtung) sind, nicht anbietet, kann es dort auch keine Fahrgäste geben, die informiert werden müssten.


Aber was, wenn der Bahnhofsbetreiber die Nutzung der Verkehrsstation anbietet, aber das EVU eben kein Interesse an einer Nutzung hat?

Dann wird die Station zum nächsten Jahresfahrplan in die Liste der "Verkehrsstationen ohne Betriebsbedarf" aufgenommen und die DB Station&Service AG wird vermutlich die Einschränkung ihrer Betriebsgenehmigung nach §6 AEG beantragen (siehe auch S. 5 der Antwort zu einer kl. Anfrage im BT vom 22.08.2013. Welche Folgen das dann hat, mögen "Insider" beurteilen.

DB StuS hat ja alle Stationen vorzuhalten, die nicht offiziell entwidmet sind. Aber deswegen muessen sie ja nicht genutzt werden, sondern man kann auch vorbei fahren, oder auf der Strecke den Zugverkehr einstellen. Rechtlich gesehen waere aber trotzdem die Infrastruktur zu stellen, solange es eben keine "Mindestfahrgastzahl" oder aehnliches gibt. Und die Mindestzahlen hat man ja anscheinend abgelehnt.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang "vorhalten" und wodurch ist die DB Station&Service AG dazu verpflichtet? Solange das Unternehmen die "Gewähr für eine sichere Betriebsführung" bietet, behält es seine Genehmigung zum Betrieb eines Bahnsteiges.


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