Urteil ist nicht auf andere Verkehrsmittel übertragbar! (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Dienstag, 05.03.2013, 14:51 (vor 4726 Tagen) @ Joachim

Wenn man dieses Kölner Gerichtsurteil 1:1 auf den Straßen-ÖPNV überträgt, dann müsste doch eigentlich auch an jeder einsamen Landstraße, wo ein paarmal am Tag ein Bus hält, ebenfalls ein Anzeigegerät installiert werden, an dem sich ein wartender Fahrgast über Pünktlichkeit oder Verspätung seines Busses informieren kann. Warum fordert eigentlich niemand so etwas auch für Bushaltestellen, oder – anders gefragt – warum wird sowas (nur) der DB Station & Service per Gerichtsurteil auferlegt?

Obwohl das besagte Urteil des VG Köln offenbar noch nicht mit seiner schriftlichen Begründung veröffentlicht ist, vermute ich sehr stark, dass die Entscheidung auf Besonderheiten des Eisenbahnrechts beruht, die nicht einfach auf andere Verkehrsmittel übertragbar sind.

Insbesondere gilt die Informationspflicht nach § 14 EVO nicht für Betreiber von U-Bahnen, Straßenbahnen oder Bussen. Vergleichbare Vorschriften gibt es für diese Unternehmen ebenfalls nicht. Ein Urteil zum Eisenbahnrecht ist deshalb nicht ohne weiteres auf andere Verkehrsmittel übertragbar.

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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