Aktive Information v. Reisenden - BVerwG-Entscheidung heute (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 09.09.2015, 16:36 (vor 3808 Tagen) @ michael_seelze

Welche Strafen?

Die, die vom EBA haetten faellig werden koennen, wenn DB StuS die Information haette liefern muessen, und nicht nur die Infrastruktur, wie wir jetzt ja herausgefunden haben. Und die sie dann natuerlich vertraglich haetten weitergeben muessen an den Verursacher, der die Infos nicht geliefert hat.

Bzw. sobald die Informationen zur Verfügung stehen. Frage: Wann stehen Informationen zur Verfügung? Antwort: Wenn sie zur Verfügung gestellt werden. Dies müsste nach Artikel 10 (1) EG-VO 1371/2007 durch das "rechnergestützte Informations- und Buchungssystem für den Eisenbahnverkehr" geschehen. Aus Erwägungsgrund (4) der EG-VO 1371/2007 geht hervor, dass das Eisenbahnunternehmen(stellt die Traktion sicher), die Informationen, wann immer möglich so schnell wie möglich bereitstellen sollten.

Sollten klingt wieder so nach "waere nett, muss aber nich"...

Demnach dürfte klar sein, dass der Bahnhofsbetreiber nur die vom EVU erhaltenen Inforamtionen weitergeben und selbst nicht ermitteln muss.
In der Entscheidung des BVerwG geht es ja auch lediglich darum, dass die Information der Fahrgäste unaufgefordert an allen Stationen zu erfolgen hat und eine entsprechende Ausstattung der Verkehrsstationen vom EBA eingefordert werden darf. Die Nummer 4.4.3 der INBP dürfte dann ja nach der Entscheidung des BVerwG in der Zukunft an Bedeutung verlieren, da es die genannten Stationen ja, abgesehen vom Störungsfall der zu installierenden Inforamtionseinrichtungen, kaum mehr geben wird.

Ich denke, die 4.4.3 wird so oder so hinfaellig. Im Faelle einer Stoerung wird es wohl kurzzeitig keine Infos geben, und mittelfristig doch wieder DB StuS in der Pflicht sein. Ggf. muessen sie eben einen Mitarbeiter mit Handy und Megafon da hinstellen. Bis hier die noetigen Vertraege zwischen DB StuS und dem EVU aufgesetzt waeren, damit das dann selbst vor Ort einen Mitarbeiter platzieren darf (was es sicher gar nicht will) wuerden ja sicher Ewigkeiten vergehen und die Anzeige laengst repariert sein muessen. Bei so einem Massenteil wird man auch nicht mit Lieferschwierigkeiten einen monatelangen Ausfall rechtfertigen koennen...


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