Urteil ist nicht auf andere Verkehrsmittel übertragbar! (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Dienstag, 05.03.2013, 15:44 (vor 4726 Tagen) @ Reisender

Obwohl das besagte Urteil des VG Köln offenbar noch nicht mit seiner schriftlichen Begründung veröffentlicht ist, vermute ich sehr stark, dass die Entscheidung auf Besonderheiten des Eisenbahnrechts beruht, die nicht einfach auf andere Verkehrsmittel übertragbar sind.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt doch schon vor:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2013/18_K_4907_11urteil20130118.html

Das VG Köln ist demzufolge der Ansicht, dass sich aus Art. 18 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1371/2007 ("Fahrgastrechteverordnung") eine aktive Informationspflicht der DB Station & Service ergibt. Die Fahrgastrechteverordnung regelt jedoch nur die "Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr".

Wie ich vermutet hatte geht es hier also um Besonderheiten des Eisenbahnrechts, die sich nicht auf andere Verkehrsmittel übertragen lassen.

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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