Aktive Information v. Reisenden - BVerwG-Entscheidung heute (Allgemeines Forum)

andy24b, Mittwoch, 09.09.2015, 15:20 (vor 3808 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von andy24b, Mittwoch, 09.09.2015, 15:23


Tja, stellt sich die Frage, wie DB StuS das machen soll, wenn die EVUs keine Infos oder falsche Infos liefern. DB StuS muesste die EVUs dann ja bei Vertragsabschluss schon zum Liefern der Infos verpflichten, damit sie ihre Strafen weitergeben koennen. Bei der Formulierung in der EG VO kann man sich aber ueber die Zustaendigkeit prima streiten...


wenn ich die Pressemitteilung richtig lese handelt es sich um die Weitergabe "vorliegender Informationen". Es besteht keine Recherchepflicht der Bahn. Was nicht vorliegt, kann nicht weitergegeben werden. Was falsch ist, kann falsch weitergegeben werden.

Die Bahn ist reiner Bote, als ein Übermittler einer fertigen Botschaft ohne eigene Gestaltungsmöglichkeit...


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