Aktive Information v. Reisenden - BVerwG-Entscheidung heute (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 09.09.2015, 15:09 (vor 3808 Tagen) @ michael_seelze

Für die gilt der EG-VO 13671/2007 ebenso

Fuer die anderen Bahnen, aber nicht fuer Fern- und "Nah"busse, Trambahnen, etc. Zumindest der von dir zitierte Abschnitt spricht ja von Eisenbahn

Siehe mein Link oben. Das EBA hat wohl von DB Station&Service die aktive Information der Fahrgäste an allen Stationen eingefordert.

Tja, stellt sich die Frage, wie DB StuS das machen soll, wenn die EVUs keine Infos oder falsche Infos liefern. DB StuS muesste die EVUs dann ja bei Vertragsabschluss schon zum Liefern der Infos verpflichten, damit sie ihre Strafen weitergeben koennen. Bei der Formulierung in der EG VO kann man sich aber ueber die Zustaendigkeit prima streiten...

Das ist eben die Frage. Siehe meine Frage zum "oder" in der EG-VO. Der Bahnhofsbetreiber kann an diese Informationen ja sowohl beim EIU als auch beim Eisenbahnunternehmen (EVU) gelangen, wobei ersteres schneller und einfacher sein dürfte.

Kann er das? Eigentlich kann er die nur vom EVU erhalten, das EIU kann maximal seinen "aktuellen Blick" durchgeben. Das EIU sieht wohl, wo der Zug aktuell ist und ob er sich bewegt. Es weiss aber nicht, ob der Zug am naechsten Halt 10 Minuten laenger stehen wird weil unplanmaessig der Lokfuehrer getauscht wird. Und wenn der Zug im Bahnhof oder Abstellplatz stehen bleibt, dann wissen sie auch nicht ob er verspaetet ist oder ausfaellt. Diese Entscheidungen obliegen ja dem EVU. Natuerlich kann das EIU auch von sich aus fuer Verspaetungen sorgen, indem es keine Ausfahrt gewaehrt... aber darueber muss es das EIU dann ja eigentlich auch informieren, min. in Form des entsprechenden Lokfuehrers.
Ich wuerde also die EVUen in der Pflicht sehen die Infos zur Verfuegung zu stellen. DB StuS (und sonstige Stationsbetreiber) dann maximal in der Pflicht, eine Infrastruktur zu stellen, die entsprechend weiter berechnet wird. Und um das fair zu halten muss es fuer saemtlichen oeffentlichen Linientransport gelten, also eben auch fuer Busse und Trams. Teils ist das ja auch da schon der Fall, was zeigt das es moeglich ist.


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