Aktive Information v. Reisenden - BVerwG-Entscheidung heute (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 09.09.2015, 14:36 (vor 3808 Tagen) @ gnampf

Stellt sich fuer mich die Frage: warum muss "die Bahn" ihre Kunden vor Ort informieren, egal ob Nah- oder Fernverkehr, aber weder bei Tram, normalen Bushaltestellen noch Fernbushalten ist sowas noetig? Und was ist mit Stationen, die nicht von "der Bahn" betrieben werden? Gibts zwar vielleicht nicht viele, aber es gibt welche...

Für die gilt der EG-VO 13671/2007 ebenso

Und wer wurde genau verpflichtet, DB StuS oder DB-FV und die diversen DB Regios?

Siehe mein Link oben. Das EBA hat wohl von DB Station&Service die aktive Information der Fahrgäste an allen Stationen eingefordert.

Eigentlich muessten es letztere sein, da DB StuS gar nicht selbst in Erfahrung bringen kann ob etwas verspaetet ist, ausfaellt, etc. Damit waere DB StuS aber aus der Sache raus, sie koennen es anbieten, muessten aber eigentlich nicht... im Zweifel muss sich das EVU selbst drum kuemmern da Anlagen zu installieren, was DB StuS dann zu tolerieren haette.

Das ist eben die Frage. Siehe meine Frage zum "oder" in der EG-VO. Der Bahnhofsbetreiber kann an diese Informationen ja sowohl beim EIU als auch beim Eisenbahnunternehmen (EVU) gelangen, wobei ersteres schneller und einfacher sein dürfte.


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