Aktive Information v. Reisenden - BVerwG-Entscheidung heute (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 09.09.2015, 16:13 (vor 3808 Tagen) @ andy24b

wenn ich die Pressemitteilung richtig lese handelt es sich um die Weitergabe "vorliegender Informationen". Es besteht keine Recherchepflicht der Bahn. Was nicht vorliegt, kann nicht weitergegeben werden. Was falsch ist, kann falsch weitergegeben werden.

Die Bahn ist reiner Bote, als ein Übermittler einer fertigen Botschaft ohne eigene Gestaltungsmöglichkeit...

Ja, richtig, aus der PM heraus wuerd ich das dann genauso sagen, DB StuS muss die Infrastruktur schaffen und zur Verfuegung stellen. Bleibt die Frage, ob denn die EVUen verpflichtet sind ihre Infos dort einzukippen, und ob die Moeglichkeit mit den Stationsgebuehren abgeglichen sein muss, oder separat zu zahlen ist...

Bleibt noch die weitere Frage: was ist mit Halepunkten/Bahnhoefen/..., die nicht offiziell aufgegeben sind, aber derzeit nicht in Nutzung sind? Muss da auch eine Anzeige hin, die dann nix zu tun bekommt?


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