Es gilt aber nicht + keiner kann es gerichtlich durchsetzen! (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Mittwoch, 06.03.2013, 07:43 (vor 4726 Tagen) @ Blaschke

Warum fordert eigentlich niemand so etwas auch für Bushaltestellen (...)?


Vermutlich weil noch niemand geklagt hat.

Eine solche Klage wäre allerdings aussichtslos (siehe oben). Als Privatmann hast du sowieso kein Klagerecht. Bei dem Fall des VG Köln hatte das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde die Nachrüstung der Bahnhöfe gefordert.

Wenn man bedenkt, dass die Aufsicht über die Betreiber von Buslinien die Landkreise und Kreisfreien Städte haben, diese die Busunternehmen oftmals sogar selbst mit eigenen Tochtergesellschaften betreiben, ihnen jedenfalls die Bushaltestellen gehören, dann wird klar, dass sich bei der Ausstattung der Bushaltestellen nur dann etwas tut, wenn die jeweilige Kommune dies auch selbst will.

Einen Dritten, der dies fordern und notfalls auch gerichtlich durchsetzen könnte, gibt es in diesem Verhältnis schlicht und einfach nicht.

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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