Aktive Information v. Reisenden - BVerwG-Entscheidung heute (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 09.09.2015, 14:13 (vor 3808 Tagen) @ michael_seelze

Stellt sich fuer mich die Frage: warum muss "die Bahn" ihre Kunden vor Ort informieren, egal ob Nah- oder Fernverkehr, aber weder bei Tram, normalen Bushaltestellen noch Fernbushalten ist sowas noetig? Und was ist mit Stationen, die nicht von "der Bahn" betrieben werden? Gibts zwar vielleicht nicht viele, aber es gibt welche...
Und wer wurde genau verpflichtet, DB StuS oder DB-FV und die diversen DB Regios? Eigentlich muessten es letztere sein, da DB StuS gar nicht selbst in Erfahrung bringen kann ob etwas verspaetet ist, ausfaellt, etc. Damit waere DB StuS aber aus der Sache raus, sie koennen es anbieten, muessten aber eigentlich nicht... im Zweifel muss sich das EVU selbst drum kuemmern da Anlagen zu installieren, was DB StuS dann zu tolerieren haette.


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