Sich aufregen dürfen gehört zu den Menschenrechten. (Allgemeines Forum)

hfrik, Mittwoch, 06.03.2013, 06:52 (vor 4726 Tagen) @ Blaschke

Deswegen dann auch den Bedarfshalt - der ist in der Fahrzeit nur entsprechend anteilig einzurechnen, sellt aber dennoch die Fahrmöglichkeit bereit. Fährt nie jemand, brauchts auch keinen Farhzeitzuschlag, wachsen die Fahrgastzahlen, muss man mehr einrechnen.


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