Aktive Information v. Reisenden - BVerwG-Entscheidung heute (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 09.09.2015, 13:32 (vor 3808 Tagen) @ Jens

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/urteil-deutsche-bahn-muss-...


"Nach Angaben eines Sprechers will das Staatsunternehmen der Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. Nicht akzeptieren will die Bahn allerdings die Forderung, auch Haltepunkte mit weniger als 100 Ein- und Aussteigern am Tag nachzurüsten. Dagegen will sie juristisch in die nächste Instanz gehen."

Ursprünglich ging es ja um Halte mit weniger als 300 Ein- und Aussteigern am Tag.
Siehe die Terminbeschreibung zur heutigen Sitzung. Mal schauen, wie das Urteil ausfällt.

Ich vermute, dass Artikel 18 (1) der EG-VO 1371/2007 (

(1) Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft sind die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen.

) dazu führen wird, dass die DB Station&Service AG diese Informationen aktiv an den von ihr betriebenen Verkehrsstationen oder für die ihr die Verantwortung für die Leitung übertragen wurde, zur Verfügung stellen muss, obgleich natürlich auch diese Aufgabe auf die EVU zutrifft, welche die Traktion sicherstellen.
Wie ist das "oder" aus der VO in dieser Hisicht zu bewerten?


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