Welche Exklusion? (Allgemeines Forum)

Alphorn (CH), Freitag, 20.09.2013, 00:06 (vor 4583 Tagen) @ flierfy

Zweitens: Wenn man auf dem Weg zum Speisewagen durch 5 Wagen muss, muss man nicht zehn mal Treppen steigen. Sondern maximal einmal.

Siehste, und in einem ICE muss man dafür überhaupt keine Stufen erklimmen.

Du hast nach dem Sinn eines durchgehenden Oberdecks gefragt, und ich habe Dir geantwortet - 1 Treppe ist besser als 10. Der ICE hat damit nichts zu tun (und nebenbei muss man auch dort mindestens einmal Treppen steigen, nämlich beim Einstig)

Überhaupt sind Doppelstock-Garnituren gänzlich untauglich, um Stufenfreiheit zu erreichen.


Erzähl das mal den Rollstuhlfahrern, die in der Schweiz problemlos ohne Voranmeldung und ohne fremde Hilfe mit den Dosto-Intercities sowie Dosto-S-Bahnen mitfahren können.

Rollstuhlfahrer fahren auch in Deutschland problemlos S-Bahn, dank 96 cm hoher Bahnsteige. Vor allem können sie hier in jeden Teil des Zuges gelangen und das ganz ohne steile Rampen an den Ausgängen und ganz ohne Exklusion von den gehenden Fahrgästen.

S-Bahnen in Deutschland haben nichts mit der Frage zu tun, ob Doppelstock-Garnituren untauglich seien, um Stufenfreiheit zu erreichen. Sind sie erwiesenermassen nicht.

Die Exklusion, welche Du postulierst, gibt es nicht. Die Rollstuhlfahrer sitzen bei normalen Passagieren, halt einfach im Unterdeck statt Oberdeck. Im neuen FV-Twindexx sogar mit Restaurantzugang.


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