Erbsenzähler (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 31.05.2017, 20:43 (vor 3238 Tagen) @ ffz

Woraus schließt du dass man Änderungen an den Benutzungsbestimmungen 6 Monate vorher ankündigen muss??Fahrpreiserhöhungen werden auch oft kürzer angekündigt und über den Fahrplanwechsel hinaus kannst du auch keine 6 Monate vorher buchen, denn Mitte Juni steht der Fahrplan für das Folgejahr noch gar nicht.

Ich bin so frei und berichtige:
"Aber dann halt bitte per Newsletter verkünden und mit genügend Vorlauf (sagen wir mindestens 6 Monate und/oder mit Wirkung zum Fahrplanwechsel, solange können die Leute nämlich Fahrkarten im Voraus kaufen)."


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