Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag (Allgemeines Forum)

delphi_02, Mittwoch, 07.05.2025, 23:39 (vor 17 Tagen) @ Hustensaft

Ich sehe zwar auch den Beförderungsvertrag mit Nebenbedingung, diese Nebenbedingung ist aus meiner Sicht aber die Einschränkung, für bestimmte Teilstrecken nur explizit auf der Fahrkarte genannte Züge nutzen zu können und nicht eine gewählte Aufenthaltsdauer (immer unter der Prämisse, dass die Züge wie gebucht fahren und die Nebenbedingung nicht durch Fahrgastrechte oder Kulanz aufgehoben wird).
Denn du erhältst von der DB immer nur ein Angebot für eine spezifische Kombination von Zügen vom Start- zum Endbahnhof. Was aber bei der Buchungsanfrage eingegeben wurde, um dieses Angebot zu erhalten, ist dabei egal und nicht Vertragsbestandteil. Das kann eine Aufenthaltsdauer in einem bestimmten Bahnhof sein, das kann aber auch die Festlegung einer Mindestumstiegszeit oder eine bestimmte Auswahl an Zuggattungen sein. Relevant bei zuggebundenen Fahrkarten ist die Zusatzvereinbarung, welche Züge genutzt werden dürfen. Und was du dann an einem Umstiegsbahnhof zwischen der Ankunft des einen Zuges und der Abfahrt des nächsten Zuges machst, ist dein privates Vergnügen.
Ich nutze auch häufig die Möglichkeit, Fahrkarten mit längeren Zwischenhalten zu buchen (die letzte war z. B. ein Supersparpreis Europa nach Domodossola mit einem 6-h-Aufenthalt in Frutigen, den ich ich für eine Führung im Lötschberg-Basistunnel genutzt habe. Ich weiß aber auch, dass ich nur die Zugfahrt gebucht habe und ein geplanter Aufenthalt auch kürzer ausfallen kann.


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