In wiefern? (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Samstag, 03.05.2025, 14:48 (vor 21 Tagen) @ J-C

Der Aufenthalt ist in der Tat kein Vertragsbestandteil, wenn nicht gerade dieser so angegeben wird. Was zwischen Hin- und Rückfahrt geht oder eben nicht, kann der DB völlig egal sein, darüber wurde auch kein Vertrag geschlossen.

Äh: Nein! Die Willenserklärung des Kunden, der die Fahrkarte bucht, ist eindeutig - und mit dem Verkauf der Fahrkarte stimmt die Bahn mit dieser Willenserklärung überein. Und der Wille sagt eindeutig, dass der Fahrgast von A nach B will, dort die gebuchte Aufenthaltszeit haben und dann zurückreisen möchte, eigentlich der Standardfall für viele Tagesreisen, gleich ob geschäftlicher oder privater Natur. Und ich erkenne da in den besonderen Regelungen zum Beförderungsrecht auch keine Norm, die das ausschließen würde.


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