In wiefern? (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Samstag, 03.05.2025, 15:03 (vor 22 Tagen) @ Hustensaft

Äh: Nein! Die Willenserklärung des Kunden, der die Fahrkarte bucht, ist eindeutig - und mit dem Verkauf der Fahrkarte stimmt die Bahn mit dieser Willenserklärung überein.

Das einzige, was eindeutig ist, dass die Person von A nach B bzw. auch zurück will - ggf. mit einer bestimmten Verbindung. Das ist alles, was die DB überhaupt wissen kann.

Und der Wille sagt eindeutig, dass der Fahrgast von A nach B will, dort die gebuchte Aufenthaltszeit haben und dann zurückreisen möchte, eigentlich der Standardfall für viele Tagesreisen, gleich ob geschäftlicher oder privater Natur.

Es könnte ja auch sein, dass man die Rückfahrt gewählt hat, weil sie günstiger ist als zu anderen Zeiten, kann die DB nicht wissen. Kompensationen sind bei erheblichen Verspätungen vorgesehen, aber das betrifft eben die einzelnen Fahrten, nicht der Aufenthalt dazwischen. Letzteres kommt halt einfach aus ersterem zustande.

Wenn du unbedingt eine bestimmte Zeit zwischen Hin- und Rückfahrt verbringen willst und das auch bei Verzögerungen so haben möchtest, so ist ein Flexpreis die bessere Wahl. Bei einem Sparpreis spart man eben an Möglichkeiten, das sagt ja auch der Name schon.

Und ich erkenne da in den besonderen Regelungen zum Beförderungsrecht auch keine Norm, die das ausschließen würde.

Wo steht drin auf der Fahrkarte, dass eine bestimmte Aufenthaltsdauer garantiert wird? Im Falle einer erheblichen Verspätung stehen einem Fahrgastrechte zu, man kann einen Teil des Preises zurückerhalten.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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