Anspruch auf Unterwegshalte (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Samstag, 03.05.2025, 12:16 (vor 21 Tagen) @ Co_Tabara-98

Natürlich! Man darf immer so fahren wie gebucht. Was schneller ist ist doch irrelevant. Wenn die Zugbindung aufgehoben ist kann man ja auch Pausen machen und eben über andere (umwegige) Strecken fahren.
Man kann aber natürlich auch die gebuchte Strecke fahren. Kann ja auch bewusst so gebucht sein, weil man eben eine bestimmte Strecke fahren will, denn nicht jeder will immer nur die schnellste Variante von A nach B.

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