Zugbindung bei langer Umstiegszeit (Allgemeines Forum)

danielausberlin, Freitag, 02.05.2025, 09:42 (vor 22 Tagen) @ sflori

Ich persönlich sehe geplante Aufenthalte jedoch als Vertragsbestandteil. Wenn ich irgendwo 5 Stunden Aufenthalt buche, sehe ich auch einen Anspruch auf diese 5 Stunden.

Ich sehe es so, dass Du einen Beförderungsvertrag von A nach B hast. Sämtliche Vertragsunterlagen, Beförderungsbedingungen u.a. beziehen sich immer ausschließlich auf den "Zielbahnhof" bzw. "verspätete oder ausgefallene Beförderung". Vertraglich geschuldet ist eine Beförderung von A nach B in der von Dir gebuchten Wagen- und Produktklasse.

Wenn Du an einem Unterwegshalt etwas erledigen musst oder 24 Stunden die Stadt genießen willst, gehst Du entweder das Risiko ein, dass sich durch Verspätung der Aufenthalt verkürzt - oder Du musst simpel und einfach 2 Beförderungsverträge abschließen sprich 2 getrennte Fahrkarten kaufen.


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