Der Unfug ist kaum auszuhalten (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Montag, 05.05.2025, 17:24 (vor 20 Tagen) @ ICE920

Irrtum. Beförderungsbedingungen können gesetzliche Regelungen nur ausnahmsweise und auch nur dort anders regeln, wo dies im Gesetz erlaubt ist, fehlt es an der Abdingbarkeit, sind die Beförderungsbedingungen nichtig.


Richtig. Und jetzt bitte das Gesetz anbringen, wo du meinst, dass es geregelt ist. Anfangen kannst du ja mit den Fahrgastrechtgesetzen. Die behandeln die Rechte der Fahrgäste.

Falsch, der Anfang ist das Bürgerliche Gesetzbuch, welches privatrechtliche Verträge allgemein regelt - auch die der Fahrgäste. Abweichungen davon müssen in anderen Gesetzen geregelt sein, hier wäre mir aber nicht bekannt, dass das Personenbeförderungsgesetz oder das Allgemeine Eisenbahngesetz diesbezügliche Abweichungen enthielten, die Fahrgastrechteverordnung ohnehin nicht, ein Fahrgastrechtegesetz gibt es ohnehin nicht.

Und da hier sehr eindeutig ist, dass der Fahrgast nicht just for fun durch die Gegend reisen will, sondern die Reise einen Zweck hat, der sich in der Aufenthaltsdauer ausdrückt, wären Beförderungsbedingungen, die das negieren, ziemlich sicher unwirksam, da den Kunden unangemessen benachteiligend.


Nochmal: Bitte eine für Beförderungen gültige gesetzliche Regelung nennen, anstatt sich irgendwas ausm Popo zu ziehen.

Bitte in den Spiegel schauen, eine treffliche Selbstbeschreibung ziemlich unsachlicher Art.

Übrigens gibt es durchaus Ansprüche wegen Fehlkaufs, das nennt sich Anfechtung wegen Irrtums, schau mal § 119 BGB an.


Anfechtung wegen Irrtum ist bekannt, aber eine Rückabwicklung sehe ich und die Juristerei nicht als Anspruch an, sondern eben als Rückabwicklung, Gestaltungsrecht. (https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-anfechtung/, https://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung)

Und noch einmal Unfug:
Eine Anfechtung, die zulässig und wirksam ist, führt zur Rückabwicklung und damit zu Ansprüchen, denn wenn das anders wäre, könnte man das nicht im Ernstfall einklagen - genau das steht übrigens auch im verlinkten Prüfschema.


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