"Zugbindung aufgehoben", wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 06.05.2025, 10:57 (vor 18 Tagen) @ VT642

Doch auch in dem Fall wäre die Zugbindung aufgehoben. Du darfst ja früher fahren und könntest ja den Anschluss faktisch nicht erreichen.


Das sehe ich nicht so. Ansprüche bestehen m.E. nur, wenn auch die auf der Fahrkarte aufgedruckte Reiseverbindung genutzt wird.

Dann siehst Du das falsch.

Die aufgedruckte Reiseverbindung hat mit den Ansprüchen nach den Fahrgastrechten nichts zu tun. Die Zugbindung ist aufgehoben, wenn der Regionalzug Teil des Beförderungsvertrages war, also ein Ticket incl. Fernverkehrsvorlauf gebucht wurde.

Im deutschen Eisenbahnverkehr gilt:
Wird aufgrund einer Verspätung der Zielbahnhof mit 20 (international 60) oder mehr Minuten Verspätung erreicht, so kann ein anderer Zug gewählt werden (auch über andere Strecken) um zum Ziel zu gelangen.

Hier hatte der zur Fahrt genutzte Zug Verspätung (bzw. erreichte den Umsteigebahnhof nicht), so dass der Anschlusszug verpasst wurde und der Zielbahnhof nicht pünktlich erreicht werden konnte. Daher können andere Züge zum Ziel genutzt werden. Bei zuggebundenen Tickets ist deshalb automatisch (ohne weitere Bescheinigung) die Zugbindung aufgehoben.


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