Das ist meines Erachtens nicht korrekt. (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Sonntag, 04.05.2025, 19:15 (vor 20 Tagen) @ Alter Köpenicker

Nur wird ein Beförderungsvertrag und kein Aufenthaltsvertrag abgeschlossen. Deswegen heißt es ja auch Fahrplan und nicht [Aufenthaltsplan[/b]. Ist ja eben wie du sagst, lediglich implizit, dass man irgendwo sich aufhält. Dass der Fahrgast diesen Aufenthalt will, kann die DB gar nicht wissen und wenn sie es nicht weiß, muss sie nicht davon ausgehen, dass der Fahrgast unbedingt eine fixe Zeit an einem Ort verweilen will. Die DB bietet den Aufenthalt nirgends an.

Man hat das vermutlich deswegen nicht in der rechtlichen Praxis ausprobieren können, weil der DB solche kleinen Fische mit irgendwelchen erdachten Spitzfindigkeiten viel zu egal sind.Kostet am Ende selbst dann Geld, wenn man sich des Gewinns sicher ist. Plus das bringt keine gute Publicity, wenn die DB Kunden abmahnt. Vor allem solche, die irgendwie mit juristischen Mitteln sich auskennen.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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