In wiefern? (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Samstag, 03.05.2025, 11:54 (vor 21 Tagen) @ Bummelzugfahrgast

Der Aufenthalt ist in der Tat kein Vertragsbestandteil, wenn nicht gerade dieser so angegeben wird. Was zwischen Hin- und Rückfahrt geht oder eben nicht, kann der DB völlig egal sein, darüber wurde auch kein Vertrag geschlossen.

Das gute ist, dass man in der Regel sich keine Sorgen machen muss, da man eh seine Erledigung hinkriegen wird. Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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