Anspruch auf Unterwegshalte (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 03.05.2025, 11:32 (vor 22 Tagen) @ danielausberlin

Ne, Missbrauch ist es wirklich nicht. Aber man hat auch keinen Rechtsanspruch auf die Unterwegshalte.

Mal unabhängig von der Frage, ob ich mit einer Aufenthaltsdauer von zwei statt geplanten drei Stunden leben muss: Bezüglich der Reiseroute und insbesondere des ausdrücklich gewählten Zwischenhalts habe ich doch sicherlich nicht nur die Pflicht, die angegebenen Züge zu nutzen (falls kein Fahrgastrechtsfall eintritt), sondern auch das Recht, die Strecke wie gebucht zu fahren (auch bei Aufhebung der Zugbindung).

Auch wenn ich bei aufgehobener Zugbindung über eine andere Strecke, unter Auslassung des Zwischenhalts, wesentlich schneller am Ziel wäre, wird es doch praktisch in aller Regel kein Problem sein, wenn ich den Zwischenhalt trotzdem ansteuere. Einzig knifflig wird es eventuell bei einer ganz spontanen Umleitung des Zuges...


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