Das ist meines Erachtens nicht korrekt. (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 04.05.2025, 10:45 (vor 21 Tagen) @ J-C

Der Aufenthalt zwischen Hin- und Rückfahrt kann auch gewählt worden sein, weil man somit den günstigeren Preis kriegt zum Beispiel. Schon kann die DB nicht zu 100% wissen, ob man wirklich den kompletten Aufenthalt möchte.

Braucht die Bahn auch nicht zu interessieren, hier zählt, § 133 BGB lässt grüßen, das, was der Fahrgast wollte. Wenn die DB das nicht möchte, darf sie keine solchen Fahrkarten verkaufen - es kann ganz einfach sein.

Beim Aufenthalt während einer Fahrt will man sich vielleicht einen Puffer wegen Murphy‘s Law einbauen, damit man definitiv den Anschluss erreicht. Zu keinem Zeitraum der Buchung wurde der Aufenthalt als solcher als Vertragsbestandteil explizit fixiert. Es ist eine Option, die wird als solche aber keineswegs garantiert. Da geht es lediglich darum, eine gewünschte Verbindung zu erhalten, die sonst nicht angezeigt wird. Auf der Fahrkarte steht die Aufenthaltsdauer ja nicht drin. Man hat seine Gründe, wieso dem so ist. Was auch immer damit ist, geschieht höchstens implizit und bei einem selbstgewählten Aufenthalt bringt dich das BGB im Zweifel auch nicht weiter.

Selbstverständlich ist der Aufenthaltszeitraum fixiert, noch einmal, wenn die DB das nicht möchte, darf sie solche Fahrkarten nicht verkaufen. Und die Aufenthaltsdauer steht selbstverständlich auf der Fahrkarte, was bedeuten denn die Ankunftszeit Hinreise und die Abfahrtszeit Rückreise sonst?

Ich mein wenn du professionelle Rechtsberatung in Anspruch genommen hast und daraus berichtest, kann man darüber reden. Ansonsten würde ich spontan nicht davon ausgehen, dass deine Auffassung im Zweifel auch so rechtssicher ist, wie du meinst.

Ich bin nicht der Betroffene, nur mal zur Erinnerung. Aber Zivilrecht hat einen nicht unerheblichen Umfang meiner Studieninhalte ausgemacht ... Und ich kenne keine besondere Regelung aus dem PBefG, dem AEG, der FahrgastrechteVO etc., die hier die allgemeinen Regeln des BGB außer Kraft setzen würde. Daran denken: Die DB klagt sehr selten und hat alle mir bekannten diesbezüglichen Fälle verloren oder per Vergleich beendet, um keine Präzedenzfälle zu schaffen, das könnte Gründe haben ...


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