Das ist meines Erachtens nicht korrekt. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 04.05.2025, 12:11 (vor 20 Tagen) @ J-C

Huhu.

Der Aufenthalt zwischen Hin- und Rückfahrt kann auch gewählt worden sein, weil man somit den günstigeren Preis kriegt zum Beispiel. Schon kann die DB nicht zu 100% wissen, ob man wirklich den kompletten Aufenthalt möchte.

Meine Beweggründe spielen überhaupt keine Rolle! Es ist völlig egal, warum ich was will.

Ich gebe 3 Std Aufenthaltszeit beim Umstieg ein. Die DB verkauft mir eine entsprechende Fahrkarte. Dann hat sie auch dafür zu sorgen, dass ich die 3 Std auch bekomme. Oder mich zu entschädigen.

Wenn ihr das nicht passt, muss sie mir den Fahrschein nicht verkaufen.

Zu keinem Zeitraum der Buchung wurde der Aufenthalt als solcher als Vertragsbestandteil explizit fixiert.

Halte ich für gewagt, die These. Schließlich kann ich die Aufenthaltsdauer explizit eingeben!

Soll die DB diese Option streichen, dann erübrigt sich die Diskussion.

Auf der Fahrkarte steht die Aufenthaltsdauer ja nicht drin. Man hat seine Gründe, wieso dem so ist.

Genau! Es wäre ein Klacks, die explizit aufzuführen! Man ist eben unseriös. Und drückt sich um Verantwortung und Entschädigung bei Versagen.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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