Zugbindung bei langer Umstiegszeit (Allgemeines Forum)

sflori, Donnerstag, 01.05.2025, 23:46 (vor 23 Tagen) @ zettelbox

Sehe ich das richtig? Und gibt es Praxiserfahrungen zu solchen Konstellationen, sofern mein Verständnis der FGR richtig ist und die Zugbindung in diesem Fall nicht aufgehoben ist?

Nach FGR besteht kein Anspruch, wie ja schon geschrieben wurde.

Ich persönlich sehe geplante Aufenthalte jedoch als Vertragsbestandteil. Wenn ich irgendwo 5 Stunden Aufenthalt buche, sehe ich auch einen Anspruch auf diese 5 Stunden. Vielleicht möchte ich dort ja in diesen 5 Stunden irgendwas erledigen. Wenn ich nun diese Stunden stattdessen in verspäteten Zügen verbringe, entsteht für mich ja ein einseitiger Nachteil. Daher würde ich dann schonmal bei der Bahn nachfragen, wie sie denn das Problem zu lösen gedenkt. ;)


Bye. Flo.


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