Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag (Allgemeines Forum)

zettelbox, Dienstag, 06.05.2025, 19:25 (vor 18 Tagen) @ Hustensaft

Genausowenig besteht bei einem Beförderungsvertrag von A nach B ein Anspruch, dass diese Beförderung über bestimmte Wege, mit bestimmten Zügen oder bestimmten Zwischenaufenthalten erfolgt.


Und dass das falsch ist, muss Dir selbst klar sein - Stichwort Zugbindung.

Die Zugbindung begründet doch keinen Anspruch des Fahrgastes, die Züge zu nutzen, sondern gerade die einseitige Verpflichtung, genau diese zu nutzen, und im Gegenzug dafür gibt es erheblichen Rabatt auf den Fahrpreis. Erst wenn aus nicht vom Fahrgast zu vertretenden Gründen diese Züge nicht genutzt werden können oder diese verspätet sind, darf er auch andere Züge verwenden.

Übrigens geht es hier genau um die Besonderheit, dass ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde, dessen Nebenvereinbarung eben einen bestimmten Aufenthalt als wesentlichen Vertragsbestandteil enthält, weil der Kunde den Vertrag sonst nicht abgeschlossen hätte.

Da wird es interessant, dieser Ansicht kann ich durchaus folgen.

Bleibt die Frage, was ist die Konsequenz daraus in der Praxis? Mangels Regelung in den FGR geht da ja nicht einfach eine Aufhebung der Zugbindung raus hervor.


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