"Zugbindung aufgehoben", wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Allgemeines Forum)

zettelbox, Dienstag, 06.05.2025, 10:13 (vor 18 Tagen) @ VT642
bearbeitet von zettelbox, Dienstag, 06.05.2025, 10:15

Doch auch in dem Fall wäre die Zugbindung aufgehoben. Du darfst ja früher fahren und könntest ja den Anschluss faktisch nicht erreichen.


Das sehe ich nicht so. Ansprüche bestehen m.E. nur, wenn auch die auf der Fahrkarte aufgedruckte Reiseverbindung genutzt wird.

Das sehe ich anders. Die Zugbindung im SP/SPP unterscheidet sich vom Flexpreis ja erstmal vor allem insofern, als dass beim SP/SPP eben konkrete Fernverkehrszüge zu nutzen sind. Im NV-Vorlauf / -Nachlauf gibt es dementsprechend keinen Unterschied zwischen Sparpreis mit Zugbindung und Flexpreis ohne Zugbindung. (Die Diskussion, ob man dabei sogar NV-Züge verwenden darf, mit denen der FV-Zug nicht mehr erreichbar ist oder die im Nachlauf deutlich vor Ankunft des FV-Zuges am Zwischenhalt fahren, hatten wir hier kürzlich. Es war recht eindeutig die Ansicht, dass jeder beliebige NV-Zug verwendet werden darf, auch wenn er nicht in zeitlicher Logik zu den gebundenen Fernzügen steht.)

Nun sollte es unstreitig sein, dass beim Flexpreis die Ansprüche von der tatsächlich genutzten Verbindung und nicht von der auf der Fahrkarte aufgedruckten Verbindung abhängen. Analog muss es beim SP/SPP sein - wenn im NV-Vorlauf ein anderer als der aufgedruckte Zug verwendet wird, und deshalb wird der FV-Zug unerreichbar, ist die Zugbindung m.E. eindeutig aufgehoben.

Wenn ein NV-Zug genommen wird, der einen Anschluss unterhalb der Mindestumstiegszeit des Bahnhofes bedeutet und deswegen bei der Verbindungssuche nicht angezeigt wird, ist ein Verpassen des Anschlusses natürlich eigene Verantwortung, aber darum geht es hier ja nicht.


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