Datenschutzbedenken nach wie vor (Sammelthreads)

gnampf, Montag, 13.03.2023, 10:14 (vor 1002 Tagen) @ chriL999

Ich habe für mich persönlich "Bedenken" hier an dieser Stelle und das darf auch geäußert werden:

Bedenken darfst du gerne haben. Was du hier aeusserst sind aber keine Bedenken, sondern Beschuldigungen. Du tust naemlich so als ob es erwiesene Tatsachen waeren.

Gemäß der PDF "Das elektronische Lesegerät" auf Seite 2 werden ausschließlich die folgenden Daten erfasst:
(i) Lounge Standort,
(ii) Zutrittsdatum und -zeitpunkt,
(iii) Legitimationsberechtigung (BahnCard, Ticket oder Status).

Zum Thema Erfassung: Unter diesem Begriff verstehe ich primär Auslesen und Überprüfung, aber nicht zwingend Speicherung.
Mit den weiteren Ausführungen von unten sieht es aber für mich persönlich dann doch nach Speicherung aus, zumindest Speicherung der in der PDF angegebenen Daten.

Das mag fuer dich so aussehen, das heisst aber noch lange nicht das es auch so ist. Wie du das herausfinden kannst habe ich ja schon mehrfach erwaehnt.

[...]

Das Lesegerät erfasst und überprüft aber noch eine lange UUID und diese ruft bei mir persönlich "Bedenken" in der genannten Sache hervor.

Daher die Frage:
Wozu dient diese und warum wird sie von meinem Smartphone an das Lesegerät übertragen, vom Lesegerät eingelesen und zumindest lokal überprüft? Und warum wird bei jedem Besuch der Lounge die gleiche UUID übertragen? Diese Art der Erfassung und Notwendigkeit lese ich aus der PDF "Das elektronische Lesegerät" von Juni 2022 leider nicht heraus und es erscheint mir aus Gründen der zu beachtenden Datensparsamkeit auch nicht unbedingt notwendig zu sein, zumal die App an sich ja Nachweis der Berechtigung zu sein scheint und mir das visuell auch so mitteilt.

Und wieder die unbelegte Unsterstellung. Es ist weder klar ob es eine eindeutige Kennung ist, noch ob diese auch nur ausgelesen, geschweige denn verarbeitet wird.
Eine App an sich wird wohl kaum Nachweis der Berechtigung sein, insbesondere wenn jeder diese frei herunterladen und installieren kann.

Darum geht es also.

Der DB Sachen zu unterstellen, das wissen wir aber schon seit einigen Posts. Wuerde dir etwas an der Aufklaerung liegen, dann haettest du die geschilderten Wege dazu eingeschlagen. Da du das nicht tust liegt dir also nichts an der Aufklaerung.


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