Schöner Artikel zu den Lounges. (Sammelthreads)

chriL999, Samstag, 04.03.2023, 10:55 (vor 1010 Tagen) @ Artur Donar
bearbeitet von chriL999, Samstag, 04.03.2023, 10:57

Hallo,

in der WiWo gibt es einen schönen und recht realistischen Artikel zu den Lounges. Ich muss zugeben, dass ich mich in einigen Aspekten wieder erkenne.

Aber: wie sollen Flex plus Tickets zukünftig als „angebrochen“ gelten nach dem Lounge-Besuch? Eine Beförderung wurde ja noch nicht erbracht. Auch technisch… oder sind Flex plus aus Automaten (die nicht scann-fähig sind) zukünftig nicht mehr erhältlich? Mir ist es neulich ja nicht mehr gelungen, ein solches Ticket aus dem Automat zu ziehen.

WiWo zu den Lounge Sperrungen, ohne paywall

Technisch sollte es nun wirklich kein Problem darstellen, ein digitales Ticket am Empfang der Lounge einzuscannen und in der Datenbank zu hinterlegen, dass der Fahrgast "in der Lounge Hannover" die Fahrt begonnen hat. Genau den gleichen Vorgang macht der Zugbegleiter, wenn er mit seinem Smartphone im Zug ein Ticket scannt: Es wird in der Datenbank ein Datensatz hinterlegt im Sinne von "Ticket entwertet im RE4711 zwischen Schaffhausen und XY um 10:23:48 Uhr von Person Z". Und ein Zugbegleiter möchte nicht, dass ein Waggon weiter das gleiche Ticket erneut gescanned wird bzw. dies wird ihm unmissverständlich auf seinem Lesegerät angezeigt.

Ob das Lesegerät in der Lounge das aktuell so bereits macht, ist fraglich, da immer in dem Datenschutzartikel zum Lesegerät betont wird, dass vom Lesegerät keine persönlichen Daten erfasst werden: Es wird (bisher) somit nicht erfasst (im Sinne von ausgewertet), ob du und andere mit dem gleichen Ticket z.B. 50 mal am Tag die gleiche Lounge immer wieder hintereinander betrittst, obwohl du eigentlich schon in der Lounge sein müsstest. Es wird angeblich nur erfasst, ob eine Zutrittsberechtigung an sich besteht.

Woher der Autor des Artikels sein Spezialwissen hat, dass das Lesegerät zukünftig ein digitales Ticket mit "entwerten" wird, ist fraglich. Wie andere hier erwähnt haben, kann in einem solchen Artikel auch einiges übertrieben werden.

Ob ein solches Ticket rechtlich dann auch als "entwertet" gilt, dürfte ebenso nicht geklärt sein. Der "gesunde Menschenverstand" sagt eigentlich schon, dass bei einem Ticket für z.B. 80 EUR ein kurzer Besuch der Lounge mit Toilette und Panini ein solches Ticket nicht einfach vollständig entwerten kann. Es sei denn, die Bahn weist den Kunden darauf klar und deutlich hin. Es stehen ja genügend Hinweise auf einem ausgedruckten Online-Ticket.

Ein Richter ist im Zweifel bei solchen Unklarheiten in der Regel auf der Seite des Verbrauchers und da der gewährte Vorteil eines Besuchs in einer Lounge vom Wert her gar nicht richtig bemessbar ist, kann die Bahn ganz sicher nicht ein solches Ticket dadurch einfach entwerten. Wenn sie es trotzdem macht, handelt sie meines Erachtens regelwidrig.


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