Stimmt, aber ... (Sammelthreads)

chriL999, Mittwoch, 01.03.2023, 18:18 (vor 1029 Tagen) @ KBD_1880

Interessant natürlich an dieser Stelle die Sichtweise der DB FV AG, die sicherlich auch einen Anwalt, der was kann halt, zuvor beauftragt hat, ob das denn alles in etwa legal sein könnte?

Mit anderen Worten: Weiß die Bahn, dass das so (aus gesetzlicher Sicht) nicht ganz korrekt ist, wird sie ja wohl kaum das Klageverfahren vor Gericht abwarten, nur um den Prozess sicher zu verlieren. Sie wird dann eher in diesem einen Fall frühzeitig nachgeben, ohne die kinderfreundlichen Lounge-Bedingungen nun erneut zu ändern.

Das wird der Anwalt, der den Kläger vertritt, dann aber auch via Blog und Twitter entsprechend kund tun und die weiteren Klagen werden dann nach und nach von jedem Betroffenen, der ohne dieses FV-Ticket wieder in die Lounge will, eintrudeln und vom Kläger sicher gewonnen werden. Die Anwaltsgebühren müssen dann natürlich von der Bahn übernommen werden...

Wird interessant werden: Also alle Quittungen für Verpflegung, Toilette usw. vom Bahnhof aufheben, da diese Ausgaben unter Umständen auch noch geltend gemacht werden können - je nach Inhalt des geschlossenen Vergleichs. Dank dem Anwalt.


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