Datenschutzbedenken nach wie vor (Sammelthreads)

gnampf, Mittwoch, 08.03.2023, 08:14 (vor 1007 Tagen) @ chriL999

Ich benötige kein Reverse Engineering in diesem Fall: Lege ich ein Ticket auf den Scanner ist offensichtlich, dass die darin enthaltenen verschlüsselten / signierten Infos ausgelesen werden.

und du weisst natuerlich auch so ganz genau welche Infos dort enthalten sind, und vor allem welche Verarbeitung oder gar Speicherung mit diesen stattfindet, ohne der Entwickler der System zu sein oder sie sonstwie untersucht zu haben.

Lege ich den Code aus der App auf den Scanner, wird die darin enthaltene UUID ausgelesen (und ausgewertet, da auf Gültigkeit hin überprüft), damit diese eindeutige Kennung in den Reports mit abgespeichert wird - um im Fehlerfall bzw. im Falle eines Missbrauches ggf. eine Analyse durchführen zu können (oder auch Teilnehmer sperren zu können).

Hier das gleiche. Das Format der Ticket-Codes ist ja noch halbwegs bekannt, aber spaetestens bei den Status-Codes handelt es sich um proprietaere Codes der DB. Du hast keinerlei Ahnung welche Bedeutung die Werte haben, wo sie verarbeitet und gespeichert werden, ob der abgleich lokal oder nur gegen Datenbanken erfolgt / erfolgen kann, etc. Und das wo es sogar Gegenbeweise gegen deine Behauptung gibt, denn immerhin haben schon Leute den Code manipuliert und sich damit einen hoeheren Status verpasst. Das waere mit einem Abgleich der Daten gegen zentrale Datenbanken gar nicht moeglich gewesen. Und was in den Systemen gespeichert wird kannst du erstrecht nicht wissen, ausser du hast eben das System entwickelt oder "auseinander genommen".

Eine Beschuldigung meinerseits hat auch nicht stattgefunden. Nur der freundliche Hinweis, dass dabei aus meiner Sicht personenbezogene Daten erfasst werden, da eine Zuordnung zur Person und somit auch Bewegungsprofile möglich sind - ohne den Fahrgast in den Bedingungen darauf hinzuweisen.

Natuerlich hast du die DB beschuldigt gegen ihre Datenschutzbestimmung zu verstossen, und gerade hast du das nochmal wiederholt. Und dabei auch noch selbst zugegeben das du keinerlei Beweis fuer deine Beschuldigung hast. Sowas faellt auch nicht mehr unter die freie Meinungsaeusserung, insofern waere ich an deiner Stelle mit derartigen Beschuldigungen mal sehr vorsichtig! Und wenn du weiter denkst im Recht zu sein: wie ist der Ausgang deiner Beschwerde beim zustaendigen Landesdatenschutzbeauftragten? Ach, gar nix eingereicht? Warum nicht? Und was ergab deine Datenauskunftsanforderung bei der DB ueber die zu deiner Person gespeicherten Daten? Ach, gar nicht gemacht? Nun denn... selbst disqualifiziert wuerde ich mal sagen.


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