Stimmt, aber ... (Sammelthreads)

KBD_1880, Mittwoch, 01.03.2023, 12:43 (vor 1013 Tagen) @ J-C

Also erst einmal braucht man ja nicht zwingend einen Schaden, um zu klagen.
Als Nutzer des BahnBonus-Programms steht man zu der DB Fernverkehr AG in einem Vertragsverhältnis und durch die einseitige Änderung scheint die DB zum einen wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Frist von 8 Wochen und zum anderen auch in der Sache (eine so weitreichende Änderung ist nicht von der Änderungsvorbehaltsklausel gedeckt) gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen zu haben.

Da man als Bürger keine andere Möglichkeit hat, um den Vertragspartner zur Einhaltung zu zwingen, ist man nunmal auf den Staat angewiesen. So funktioniert der Rechtsstaat und der fängt halt auch nicht erst bei einem Streitwert von xx Euro an...


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