Schöner Artikel zu den Lounges. (Sammelthreads)

chriL999, Samstag, 04.03.2023, 12:44 (vor 419 Tagen) @ gnampf

Die Stornierung von Tickets aus Gründen, die zeitlich gesehen nach Betreten der Lounge auftreten, erfüllen wohl nicht den Tatbestand eines Betrugs. Diese Stornierungen erfolgen ggf. auch nur, da gekaufte Geschenkgutscheine der Bahn sonst verfallen - vor Ablauf ihrer 5 jährigen Gültigkeit.

Auch diese dritte "Entwertung" via Handy am Empfang der Lounge gibt dem Personal ja wieder personenbezogene Daten mit in die Hände (Geburtsdatum, Ausweis zur Überprüfung ob auch der Reisende das Ticket benutzt bzw. in welchen Zügen er schon wo genau kontrolliert wurde usw.).

Also diese merkwürdigen Vorstellungen in Bezug auf das Rechtssystem sehen da erste weitere mögliche Verstöße (Datenschutz usw.), wenn es so gehandhabt werden wird. Weiß der Anwalt aber sicher besser, ob mit dem Besuch der Lounge die Reise angetreten ist, oder erst mit Betreten oder gar Abfahrt des Zuges.


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