Schöner Artikel zu den Lounges. (Sammelthreads)

gnampf, Samstag, 04.03.2023, 11:49 (vor 1011 Tagen) @ chriL999

Woher der Autor des Artikels sein Spezialwissen hat, dass das Lesegerät zukünftig ein digitales Ticket mit "entwerten" wird, ist fraglich. Wie andere hier erwähnt haben, kann in einem solchen Artikel auch einiges übertrieben werden.

1) die Datenschutzangaben lassen sich ändern, man muß es nur kommunizieren.
2) der Scanner am Eingang muß im Zweifel ja nicht das Ticket entwerten. Wird da eh schwierig, da er hauptsächlich den Status bewertet und ein 2. Klasse Ticket ablehnt. Zwischen Status-Scan und Ticket gibts da keinen Zusammenhang. Aber es ist überhaupt kein Problem das Personal am Empfang mit Handy und Zange auszustatten, wie einen Zugbegleiter. Papiertickets bekommen einen Zangenabdruck mit spezieller "Zugnummer", digitale Tickets werden vom Handy gescannt und entwertet. Da bräuchte man nichtmals die Bedingungen des Scanners anpassen, und die Tickets sichten muß das Personal prinzipiell eh, da der Scanner aktuell eben keine Verknüpfung zwischen Ticket und Status herstellen kann, nicht bewerten kann obs ein FV-Ticket ist, außerhalb vom Verbund, etc.

Ob ein solches Ticket rechtlich dann auch als "entwertet" gilt, dürfte ebenso nicht geklärt sein. Der "gesunde Menschenverstand" sagt eigentlich schon, dass bei einem Ticket für z.B. 80 EUR ein kurzer Besuch der Lounge mit Toilette und Panini ein solches Ticket nicht einfach vollständig entwerten kann. Es sei denn, die Bahn weist den Kunden darauf klar und deutlich hin. Es stehen ja genügend Hinweise auf einem ausgedruckten Online-Ticket.

Komischen "gesunden Menschenverstand" hast du da. Also möchtest du das Ticket auch stornieren können wenn du statt 800km schon nach 10km wieder ausgestiegen bist? Hast ja schließlich auch nur einen kleinen Teil der gebotenen Leistung in Anspruch genommen.
Niemand zwingt dich die Lounge zu nutzen. Das sind auch nicht die einzigen Toiletten oder die einzigen Versorgungsmöglichkeiten am Bahnhof. Es gibt auch kein Gesetzt weshalb die Bahn diese Leistungen gratis anbieten müsste. Sich ein Ticket zu kaufen, die Leistungen der Lounge in Anspruch zu nehmen und es dann zu stornieren erfüllt wohl eher den Tatbestand der Leistungserschleichung oder Betrug. Die Höhe des Schadens spielt dafür gar keine Rolle.

Ein Richter ist im Zweifel bei solchen Unklarheiten in der Regel auf der Seite des Verbrauchers und da der gewährte Vorteil eines Besuchs in einer Lounge vom Wert her gar nicht richtig bemessbar ist, kann die Bahn ganz sicher nicht ein solches Ticket dadurch einfach entwerten. Wenn sie es trotzdem macht, handelt sie meines Erachtens regelwidrig.

Ja, vom Rechtssystem hattest du schon an anderer Stelle merkwürdige Vorstellungen, wenn ich mich recht entsinne. Andererseits weißt du auch recht gut Bescheid was in der Lounge so abgeht und wer sich da wann wie oft rum treibt. Spricht für eine hohe eigene Betroffenheit.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum