Widerspruch ist Voraussetzung für Klage, andere Urteile (Sammelthreads)

chriL999, Dienstag, 28.02.2023, 19:47 (vor 1015 Tagen) @ Artur Donar


Bleibt wohl nur dich zu ärgern, oder? Warum werden die Lounges nicht ausgeweitet anstatt überraschend den Zugang für die Kunden zu reduzieren?

Aufgrund von Missbrauch (z.B. HomeOffice-Arbeitsplatz über den gesamten Tag hinweg) will die Bahn den Zugang erschweren.

Eine erste Klage in dieser Sache ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main am 21.02.2023 bereits eingereicht worden. Die Beklagte ist "DB Fernverkehr AG ges. vertr. d. d. Vorstand ". Der "Widerspruch per Mail" bzw. die Mail ist somit nicht zwecklos, das Antwortschreiben wird einfach der Klage als Anhang mit beigefügt.

In einem anderen Urteil (Urt. v. 04.08.2022, Az. 31 C 236/22 (96)) gleiches Gericht wurde die Bahn ja schon mal wegen 4,60 EUR + 16 Cent Zinsen verklagt.

Gut, im Urteil v. 12.04.2022, 32 C 4048/21 (18) ging es um eingeklagte 89 EUR Anwaltskosten, die Anwaltskosten auf Seiten der Bahn betrugen angeblich 790 EUR.


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