Nur Kopfschütteln ... (Sammelthreads)

Garfield_1905, Mittwoch, 01.03.2023, 18:35 (vor 1013 Tagen) @ chriL999


Wird interessant werden: Also alle Quittungen für Verpflegung, Toilette usw. vom Bahnhof aufheben, da diese Ausgaben unter Umständen auch noch geltend gemacht werden können - je nach Inhalt des geschlossenen Vergleichs. Dank dem Anwalt.

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln bei diesem Beitrag. Da soll man seine Currywurst oder Cola doch tatsächlich mal selber bezahlen ? Und Quittungen aufheben ? Für die Toilette ??? Sorry, ich hasbe noch nirgends eine Quittung dafür bekommen. Ich hasb' allerdings zugegebnen auch nicht danach gefragt ... :-)

Ich wünsche dem Anwalt viel Spaß beim Sortieren der Quittungen.


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