Frist 8 Wochen (Allgemeines Forum)

tom66, Dienstag, 21.02.2023, 20:15 (vor 1022 Tagen) @ Bremer

Das einzige was mir zu den Fristen einfallen würde wäre das in den AGBs zu den Bahnbonusbedingugen einen Änderungsfrist von 8 Wochen steht. Der Loungezugang ist ja Teil von Bahnbonus. Wenn die Bahn das mit einem Vorlauf von nur 4 Wochen ändert passt das natürlich nicht. Nur bis ein Gericht über die Klage entscheidet hat sind die fehlenden 4 Wochen auch vorbei.


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