Antwort der DB (Allgemeines Forum)

chriL999, Dienstag, 14.02.2023, 19:45 (vor 439 Tagen) @ Artur Donar

Man hätte ja auch schreiben können, dass man aufgrund des hohen Zuspruchs die Kapazitäten erhöht. Aber nein, das Problem wird auf den Kunden abgewälzt.

Ich kann ja in meinen Widerspruch reinschreiben, dass ich zukünftig
(1) nur eine Lounge zu Randzeiten und nicht Stoßzeiten betreten werde und
(2) auch nur dann, wenn erkennbar ist, dass freie Plätze zur Verfügung stehen.
(3) Nicht mehr als 1 alkoholfreies Flaschengetränk und 1 x Panini konsumieren werde.

Es war zu vermuten, dass die Bahn nicht per Mail antwortet, dass
"Aufgrund Ihres Widerspruches und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sich für Sie die Bedingungen bis einschließlich 31.12.2023 nicht ändern werden. Bitte halten Sie dieses Schreiben ausgedruckt am Empfangstresen unserer Lounges zur Einsichtnahme bereit. Für Rückfragen des Servicepersonals steht die interne Rechtsabteilung unter der Telefon Nr. 030... tagsüber in der Zeit von 09:30 bis 16:00 Uhr zur Verfügung bzw. ruft kurzfristig zurück."

Interessant wäre jetzt schon, ob Herr Dr. Böse weiterhelfen kann...?

Es geht m. E. eher weniger um Kesselchips und Kürbiscremesuppe sondern schon etwas darum, ob das alles so rechtens ist oder eben nicht.


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