Fahrkarte für EN der MAV = FV-Fahrschein der DB? (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 07.02.2023, 11:54 (vor 1037 Tagen) @ musicus

Ich beabsichtige, im Mai mit dem Schlafwagen im Euronight 50237 von Stuttgart nach Budapest zu fahren.

Verstehe ich richtig, dass die DB mich als Statuskunden in Stuttgart nicht in die DB Lounge lassen wird, weil die Globalpreisfahrkarte (Komfort-Ticket) für den Schlafwagen kein DB Fernverkehrsticket ist?

So ist es.

Nein, so sollte es nicht sein!
Zwar legen die neuen Lounge-Bedingungen fest, dass Kunden ohne Status einen Flexpreis der 1. Klasse für IC, EC, ICE oder TGV benötigen (was ist eigentlich mit RJ und ECE??),

Es ist von "Produktklasse Intercity-Express (ICE), TGV" und "Produktklasse Intercity (IC), Eurocity (EC)" die Rede, was ich mal als die Produktklassen nach den BB PV deute:

Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter), TGV, railjet express (RJX), railjet (RJ), EuroCityExpress (ECE), Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D- Zug (D)

Statuskunden aber sehr wohl mit irgendeinem FV-Ticket der DB Zutritt haben - und dieses Kriterium erfüllen im internationalen Verkehr neben allen bisher erwähnten Produkten eben auch die EN- und D-Züge (s. SCIC-NRT, S. 5). (Und was ist eigentlich mit Thalys?) Also wenn der Fahrausweis jetzt nicht bei einer ausländischen Bahngesellschaft erworben wurde, dürfte es gut aussehen.

Die Frage ist, wie "Fernverkehrsfahrschein der DB" definiert ist. Die SCIC-NRT halte ich von den EN 50237 von Stuttgart nach Budapest nicht für anwendbar, da hierfür nur IRT-Fahrkarten ausgegeben werden. SCIC-IRT stellt die DB nicht auf, da sie keine Verkehre betreibt, für die IRT-Fahrkarten erforderlich sind.
Aus der "Angebotsinformation für den Verkauf von Fahrkarten bestimmter internationaler
Beförderer im personalbedienten Verkauf der DB Vertrieb GmbH" geht hervor, dass die Beförderungsbedingungen des jeweiligen vertraglichen Beförderers gelten, in diesem Fall also der MAV. Diese mag sich als ausführendem Beförderer der DB Fernverkehr AG bedienen.
Wenn die Ausgabe einer Fahrkarte durch die DB Vertrieb GmbH hinreichend ist, um als "Fernverkehrsfahrschein der DB" zu gelten, besteht damit Zugang zur Lounge der DB Fernverkehr AG zumindest für Statuskunden.
Ich tendiere jedoch eher zu der Auslegung, dass die DB Fernverkehr AG vertraglicher Beförderer sein muss, damit es sich um einen "Fernverkehrsfahrschein der DB" handelt.


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