8 Wochen Vorankündigung (Allgemeines Forum)

tom66, Mittwoch, 01.02.2023, 13:31 (vor 1043 Tagen) @ Hauke

In den Bahnbonusteilnahmebestimmungen steht das die Bahn das Programm jederzeit ändern kann aber mit Vorankündigung von 8 Wochen.

12.3 Wir werden Ihnen die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens acht Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten BahnBonus Nutzungsbedingungen akzeptieren oder widersprechen.


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