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Ost-Lok-Fan, Metropole Ruhr, Freitag, 14.05.2021, 14:04 (vor 1050 Tagen) @ heinz11

...aber woraus Du die Anwendung des Bundesverfassungsschutzgesetzes auf den Sachverhalt von gefälschten Impfnachweisen ableitest, hätte ich gern gewußt.

Unabhängig von allen anderen noch möglichen erfüllt ein gefälschter Impfausweis zumindest den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Sehe ich auch so. Wenn auch in einem anderen Zusammenhang: passt das denke ich auch. Zumindest was eine Verurteilung angeht.

Eher kein Feld, auf dem der Verfassungsschutz tätig ist. Aber wie gesagt, ich harre Deiner Antwort.

Eher würde hier der §278 StGB greifen.

--
Gruß
Uwe


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