Schön, wenn man mit sowas angeben kann: § 3 Abs. 1 BVerfSchG (Sammelthreads)

heinz11, Freitag, 14.05.2021, 13:34 (vor 1668 Tagen) @ idle2

...aber woraus Du die Anwendung des Bundesverfassungsschutzgesetzes auf den Sachverhalt von gefälschten Impfnachweisen ableitest, hätte ich gern gewußt.

Unabhängig von allen anderen noch möglichen erfüllt ein gefälschter Impfausweis zumindest den Tatbestand der Urkundenfälschung. Eher kein Feld, auf dem der Verfassungsschutz tätig ist. Aber wie gesagt, ich harre Deiner Antwort.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum