Abstandsgebot und Hausrecht (Allgemeines Forum)

Gast, Mittwoch, 12.08.2020, 16:43 (vor 1945 Tagen) @ GibmirZucker

Wo immer möglich erlaubt ja mehrere Interpretationen. Entweder: überall und unter allen zumutbaren Umständen soll versucht werden, den Abstand einzuhalten. Andere Interpretation: in Situationen, wo allgemein der Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. ÖV) fällt dieses Gebot generell weg. Die Praxis bei der Bahn folgt eher dem zweiten Grundsatz.

So ist es. Wenn es einem jedoch um den vorgeblichen Infektionsschutz zu tun wäre, dann würde man ganz nicht die Interpretation „in der Bahn kann man nicht immer Abstände einhalten, also muß man es gar nie“ wählen und zu argumentieren versuchen, warum das in Ordnung ist...


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