Zwang zum Verstoß gegen Corona-Vorsichtsmaßnahmen durch DB (Allgemeines Forum)

ICE2020, Montag, 10.08.2020, 19:47 (vor 1946 Tagen) @ Gast
bearbeitet von ICE2020, Montag, 10.08.2020, 19:49

Ich kann Deinen Beitrag nicht einmal im Ansatz nachvollziehen, und ich denke, man kann aus Deinem Beitrag schon ganz gut herauslesen, wie Du dem Zugpersonal gegenüber aufgetreten sein wirst.

- Zunächst einmal: Wenn Du Corona meinst, dann schreib Corona und nicht Grippe, dass ist allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach eine völlig unangebrachte Verharmlosung. Außerdem: Wenn Du das Infektionsrisiko offensichtlich nicht Ernst nimmst warum pochst Du dann andererseits auf Sonderrechte um ausreichend Abstand einhalten zu können?

- Nur weil aufgrund von Corona in Zügen nach Möglichkeit – man beachte das nach Möglichkeit! – Abstand eingehalten werden soll, bedeutet das nicht, dass andere Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr gelten. Die in diesem Fall angewandte Dienstanweisung, dass Wagen mit Klimaausfall abzusperren sind gibt es in der Tat schon länger, und sie wurde auch schon hier diskutiert. Möglicherweise empfinden einige Fahrgäste die Hitze als gar nicht so schlimm, das Zugpersonal ist aber nicht medizinisch ausgebildet und kann keine Risikoanalyse mit jedem Fahrgast durchführen. Deswegen ist es schon eine Frage der Praktikabilität bei Klimaausfall aufgrund der bestehenden gesundheitlichen Gefahren den ganzen Wagen abzusperren und zu räumen.

- Am Ende, dies wurde Dir ja direkt im ersten Beitrag dargelegt, hat der Zugchef Hausrecht verbunden mit dem Recht, Dir einen Platz zuzuweisen, womit die Diskussion eh am Ende bist.

- Kurzum: Du willst für Dich Regeln in Anspruch nehmen, die gar nicht gelten (Abstand nach Möglichkeit), an geltende Regeln (Weisungsrecht des Zugchefs) hältst Du Dich aber nicht so gerne und nervst damit das Personal in eh schon schwierigen Zeiten. Glückwunsch!

Es ist ein anderes Thema, dass die Züge oft wieder zu voll sind, aber das ist eben der Tatsache geschuldet, dass sehr viele Leute schon wieder sehr gerne durch die Gegend fahren. Allerdings finde ich auch, dass aufgrund der aktuellen Situation beispielsweise bei fehlenden Zugteilen eine grundsätzliche und automatische Aufhebung der Zugbindung erfolgen sollte.


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