Abstandsgebot und Hausrecht (Allgemeines Forum)

Gast, Dienstag, 11.08.2020, 10:07 (vor 1946 Tagen) @ Gast
bearbeitet von Gast, Dienstag, 11.08.2020, 10:09

Guten Morgen!

Es ist aufschlußreich, zu lesen, daß in diesem Fall jetzt plötzlich von den meisten die sonst so hochgeredete Notwendigkeit des Infektionsschutzes ganz und gar zurückgesteckt wird. Einzelne Antworten wirken auf mich fast so, als wollte man am liebsten eine virtuelle Prügelei mit jemand beginnen, der sich erdreistet, eine Weisung des Bahnpersonals anzuzweifeln.
Die Durchsetzung interner Anweisungen der Bahn und die uneingeschränkte Autorität des Bahnpersonals hierin ist wichtiger als Infektionsschutz - können wir so die mehrheitlich geäußerten Ansichten hierzu zusammenfassen?

Indes ist Hausrecht, wie Sie wissen, kein Recht, das völlig unabhängig von allen anderen Gesetzen ist, und einige von Ihnen haben auch die Abstandsregelung für den öffentlichen Verkehr falsch wiedergegeben, so daß sie ihre Ansicht besser stützt. Zumindest in Bayern, wo sich das Ganze abgespielt hat, lautet diese nämlich:
"Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten."
Im vorliegenden Fall war es mir möglich, den Abstand einzuhalten, d. h. die Weisung, unnötigerweise in einen Wagen zu wechseln, in dem geringere Abstände herrschen, verstößt dagegen und ein Aufruf zu so einem Verstoß kostet, wenn ich das richtig lese, im Prinzip 5000 Euro Bußgeld (wobei es mir natürlich nicht darum geht, das zu verfolgen). Warum die Aussage "das wird bei der Bahn nun mal allgemein so gehandhabt und ist eine Weisung des Personals" eine Landesverordnung und ein nach gesundem Menschenverstand unbedingt gebotenes Handeln außer Kraft setzen soll, hat noch keiner erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Gast


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