Krankenwagen mit Blaulicht hinter einem und StVO (Allgemeines Forum)

ffz, Montag, 10.08.2020, 20:57 (vor 1946 Tagen) @ br752

Hallo,

auch wenn ein Krankenwagen oder die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn hinter einem steht und man an einer roten Ampel steht darf man die rote Ampel nicht ignorieren. Du musst zwar nach Möglichkeit dem Einsatzfahrzeug Platz machen, das berechtigt dich aber nicht zum ignorieren einer roten Ampel. Du kannst ein stück vor farhen und versuchen so Platz zu machen, wenn das nicht geht, geht es eben nicht. Eigentlich sind die Fahrer der Einsatzfahrzeuge auch geschult so vorausschauend zu fahren, dass sie solche Situationen gar nicht erst entstehen lassen. Hat die Ampel übrigens einen Rotlichtblitzer, der über eine Kontaktschleife ausgelöst wird und du fährt zum Platz gewähren ein Stück vor und löst über die Kontaktschleife den Blitzer aus, dann empfiehlt es sich, von sich aus auf die Bußgeldstelle zuzugehen mit Datum, Uhrzeit und Angabe der Lichtzeichenanlage, die Bußgeldstelle kann die Einsatzprotokolle einsehen. Mit Glück wird das Foto von dem "Verstoß" dann gar nicht erst verfolgt, mit Pech geht dass dann vor Gericht und ein Richter entscheidet entsprechend. Aus keinen Fall darf man wegen einem Einsatzfahrzeug hinter einem eine Kreuzung mit für einen rot zeigenden Ampel überqueren um Platz zu machen.

Das überqueren einer Kreuzung mit für einen roten Ampel selbst mit Blaulicht und Martinshorn ist eine der gefährlichsten Sachen die es überhaupt gibt, damit sind viele Verkehrsteilnehmer überfordert und reagieren dann völlig untypisch und kopflos. Dabei kommt es leider auch immer wieder zu schweren Unfällen mit Einsatzfahrzeugen.

Solhe Reaktionen werden nur noch negativ von Verkehrsteilnehmern übertroffen die auf einer 2 spurigen breiten Landstraße wenn ein Einsatzfarhzeug mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommt eine Vollbremsung hinlegen und am Fahrbahnrand stehen bleiben. Da frage ich mich immer was die eigentlich meinen was der Hintermann machen soll und was es für einen Grund für eine Vollbremsung gibt. Dabei ist das doch ganz einfach:
langsamer werden, nicht stehenbleiben.
Blinker rechts setzen, damit weiss der Fahrer des Einsatzfahrzeuges dass er wahrgenommen wurde, wenn Gegenverkehr kommt ganz rechts fahren und wenn notwendig stehen bleiben.
Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges wendet die "1/3 Regel" an, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit darf maximal um 1/3 überschritten werden, das tolleriert der Gesetzgeber als angemessen um keine unnötige Verkehrsgefährdung zu provozieren.


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